Piesslinger GmbH Whistleblower-Kanal

Als Mitarbeiter:in, Bewerber:in, Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans oder Lieferant:in können Sie potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften melden.

Wann sind Sie als Hinweisgeber:in geschützt?

Meldungen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des österreichischen Hinweisgeber:innenschutzgesetzes  (HSchG) fallen, werden streng vertraulich im Sinne dieses Gesetzes behandelt. Hiervon umfasst sind:

  • Korruption und Bestechung
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzmärkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz sowie nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verletzung von EU-Wettbewerbsrecht, EU-Beihilfenrecht, EU-körperschaftssteuerrechtlichen Bestimmungen

Als Hinweisgeber:in sind Sie geschützt, wenn Aufgrund der Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen, zum Zeitpunkt des Hinweises angenommen werden kann, dass diese von Ihnen abgegebenen Hinweise wahr sind und von den im HSchG genannten Themenbereichen erfasst sind.

Neben Personen, die aufgrund ihrer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung zu Piesslinger Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben, sind auch Personen, die bei der Hinweisgebung unterstützen, oder Personen im Umkreis des:der Hinweisgebers:in sind, die ebenso von Vergeltungsmaßnahmen betroffen sein könnten, geschützt.

Wir weisen darauf hin, dass bei der Abgabe von offenkundig falschen Hinweisen Schadenersatzforderungen drohen und/oder eine behördliche Verfolgung erfolgen kann. Auch soll dieser Kanal nicht für allgemeine Fragen, Beschwerden oder persönliche Anliegen genutzt werden. Hierfür stehen weiterhin die üblichen Kommunikationskanäle zur Verfügung.

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Nach Abgabe eines Hinweises erhalten Sie eine automatisierte Bestätigung über das Einlangen Ihres Hinweises an die von Ihnen verpflichtend anzugebende E-Mail-Adresse. Ihr Hinweis wird an die Fallbearbeiter:innen von Piesslinger weitergeleitet. Bei stichhaltigen Hinweisen werden Folgemaßnahmen gesetzt. Bei Fragen (oder wenn zusätzliche Informationen benötigt werden) kontaktieren Sie die Fallbearbeiter:innen über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Information, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden bzw. werden sollen oder aus welchen Gründen dem Hinweis nicht weiter nachgegangen wird. Im Falle von Hinweisen auf konkrete Verdachtsfälle werden gegebenenfalls Spezialist:innen hinzugezogen und eine Untersuchung eingeleitet. Sie werden benachrichtigt, sobald die Untersuchung des Hinweises abgeschlossen ist. Die Untersuchung kann insbesondere bei komplexen Fällen mehrere Monate dauern.








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